- Beratung und Information des Bauherren
- Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden
- Archäologische erfahrene Begleitung von Oberbodenabträgen
- qualifizierte Ausgrabung festgestellter Befunde (nach Maßgabe der Denkmalschutzbehörden)
- Dokumentation und Vermessung im Feld nach den jeweiligen Vorgaben der Behörde
- Erstellung der vollständigen schriftlichen Dokumentation mit archäologischem Schlussbericht, Grabungsplan und allen sonstigen notwendigen Bestandteilen zur Abgabe bei der Unteren
Denkmalschutzbehörde, Oberen Denkmalschutzbehörde und dem Auftraggeber - Reinigung, Bearbeitung, Verpackung und Abgabe sämtlicher Funde beim zuständigen Landes- oder Kreisamt.
- bei länger dauernden Projekten routinemäßig alle geforderten und notwendigen Zwischenberichte und Kontakte zur Klärung im Einzelfall.
Wir verfügen selbst nicht über Restauratoren oder Anthropologen. Sollten solche Leistungen durch amtliche oder wissenschaftliche Anforderung notwendig werden, werden wir diese Spezialisten in Absprache mit dem Bauherren hinzuziehen. Dadurch können Mehrkosten entstehen.
Wir arbeiten meist im Vorfeld von Bauvorhaben, sodass die nachfolgenden Baumaßnahmen verzögerungsfrei ablaufen können. Wir stehen aber auch für eine baubegleitende Arbeit zur Verfügung, falls sich durch das Aufdecken von Befunden während des laufenden Baues eine archäologische Notwendigkeit ergeben sollte.
Wir sind die Schnittstelle zwischen dem Bauherren und den Denkmalschutz-Behörden, wir sorgen für die ordnungsgemäße Bearbeitung der archäologischen Befunde. Dabei sind wir auf die Mitarbeit des Bauherren angewiesen.
Wir melden dem Landesdenkmalamt den Abschluss der Arbeiten . Die Freigabe des Bauvorhabens erfolgt dann durch das Landesdenkmalamt.